Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021:
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Lindau, 01. Okt. 2021
Liebes Mitglied des tc 75 lindau e.V.,
hiermit lade ich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des tc 75 lindau e.V. ein.
Diese findet statt am
07.11.2021, 18:00 Uhr
im Hotel Bayerischer Hof, Lindauer Str. 85, 88138 Weißensberg-Rehlings.
Es gilt die 3G-Regel. Wir werden die entsprechenden Nachweise kontrollieren und dokumentieren müssen. Bitte beachtet den Beginn schon um 18.00 Uhr und kommt bitte rechtzeitig.
Die Tagesordnung findet Ihr auf der Rückseite.
Weitere Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Verein eingegangen sein: entdeder unter tc 75 lindau e.V., Oberhochstegstr. 37, 88131 Lindau oder unter J. Beyerlin, Kuppelnaustr. 2, 88212 Ravensburg.
Tagesordnung
Tagesordnungspunkte sind:
- Begrüßung
- Eröffnung der Versammlung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Sitzung
- Jahresbericht des Vorsitzenden für das abgelaufene Jahr und Vereinsziele für das Jahr 2022
- Bericht des Sportwarts
- Bericht des Werbewarts
- Finanzbericht des Schatzmeisters und Haushaltsplan 2021/2022
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Aussprache über die Berichte
- Entlastung des Vorstands und des Kassiers
- Genehmigung des Haushaltsplans für das laufende Jahr
- Satzungsänderung BGB Vorstand
- Bestellung eines neuen kommissarischen Kassiers
- Weitere satzungsgemäß gestellte Anträge, die bis zum 24.10.2021 beim Vorstand eingegangen sind.
- Verschiedenes
In der Anlage findet ihr ein Exemplar der alten Satzung und ein Exemplar des Vorschlags für eine geänderte Satzung. Änderungen dort sind rot markiert.
Mit tanzsportlichen Grüßen
Für den Vorstand
Jochen Beyerlin
1. Vorsitzender
Satzungsänderung:
Alt: § 8 Abs. 4. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende – im Verhinderungsfalle, der nicht nachgewiesen werden muss, der stellvertretende Vorsitzende – und der Kassenwart, an dessen Stelle im Verhinderungsfalle, der ebenfalls nicht nachgewiesen zu werden braucht, der Schriftwart tritt.
Neu: § 8 Abs. 4. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Im Verhinderungsfalle, der nicht nachgewiesen werden muss, treten an die Stelle des Vorsitzenden der Schriftwart und an die Stelle des stellvertretenden Vorsitzenden der Sportwart